
Antragsverfahren
Von der Idee zum Projekt – so geht´s

1. Schritt
Veröffentlichung des Projektaufrufes

2. Schritt
Beratung der Projektträger durch das Regionalmanagement vor Ort, im Büro oder online.

3. Schritt
Ausfüllen und Einreichen des Projektfragebogens und der -unterlagen bis spätestens zum Stichtag beim Regionalmanagement

4. Schritt
Bewertung und Entscheidung über die Förderung der Projekte bei der Auswahlsitzung des Entscheidungsgremiums

5. Schritt
Einreichen des elektronischen Fördermittelantrages durch den Projektträger bei der Bewilligungsbehörde

6. Schritt
Realisierung der Maßnahme durch den Projektträger und Abrechnung bei der Bewilligungsbehörde
Weitere Informationen:
Aufruf Nr. | Zeitraum | Auswahltermin |
1_2023 | 14.08.2023-06.11.2023 | 04.12.2023 |
2_2024 | 01.02.2024-30.04.2024 | 27.05.2024 |
3_2024 | 01.08.2024-30.10.2024 | 25.11.2024 |
4_2025 | 01.02.2025-30.04.2025 | 26.05.2025 |
5_2025 | 01.08.2025-24.10.2025 | 24.11.2025 |
Zum Stichtag sind mindestens folgende Unterlagen einzureichen:
- Projektfragebogen
- Kostenzusammenstellung bzw. -berechnung
- Finanzierungsplan (inkl. Nachweis der Eigenmittel durch z.B. Kontoauszüge, Kreditbereitschaftserklärung der Bank etc.)
- Eigentumsnachweis
- Lageplan des Gebäudes / Flurstückes
- Fotos vom Ist-Zustand
- Notwendige behördliche Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung, Denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Wasserrechtliche Genehmigung)
- Erklärung zum Erhalt der Bausubstanz (prozentualer Anteil der konstruktiven Außenhülle)
Als Berechnungsverfahren werden Einheitskosten Gebäude bei Umnutzungen oder vollständigen Sanierungen mit umfassendem Eingriff in die Bausubstanz von Gebäuden angewendet.
Die förderfähigen Ausgaben können auf Basis von Einheitskosten Gebäude ermittelt werden. Antragsteller müssen damit zur Abrechnung des Vorhabens der Bewilligungsbehörde keine Rechnungen und Zahlungsbelege mehr vorlegen.
Bei den Einheitskosten Gebäude handelt es sich um einen Kostensatz in EUR pro m² der Nettoraum-Flächen.
Mit Stand November 2024 gilt ein Kostensatz in Höhe von 2.068 EUR pro m² der Netto-Raumflächen des förderfähigen Gebäudes bzw. Gebäudebereiches. Für Vorsteuerabzugsberechtigte kommt ein reduzierter Kostensatz in Höhe von 1.737,82 EUR pro m² zur Anwendung.
Nähere Informationen finden Sie im Informationsblatt zur Anwendung von Einheitskosten Gebäude: Informationsblatt Einheitskosten Gebäude
Folgende Unterlagen sind mit einzureichen:
Bauerläuterung für Vorhaben auf Basis Einheitskosten Gebäude
Flächenberechnung Einheitskosten Gebäude
Bei allen Fragen können Sie sich gern an das Regionalmanagement wenden:
Ihre Ansprechpartner:
Sophia Kockot
0351-8408212
0163-8408211
Elisa Greif
0351-8408217
0151-14317578
Kristin Möschk-Heinrich
0351-8408215
0151-2043992
Sweco GmbH
Buchenstraße 12a
01097 Dresden