
Regionalbudget
Was ist das Regionalbudget?
Mit den Regionalbudgets sollen Regionen selbstständig wachsen und ihre eigene Identität stärken. Kleinprojekte, die die LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützen, können gefördert werden. Als klein gelten Projekte mit Investitionen bis zu 20.000 EUR. Die Fördermittel kommen aus einem Programm zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und basieren auf dem vom Sächsischen Landtag verabschiedeten Haushalt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden kleine Projekte, die der eigenverantwortlichen Entwicklung und Stärkung der regionalen Identität in ländlichen Gebieten dienen. Diese Projekte müssen bestimmten Maßnahmen zugeordnet sein:
- Planungsinstrumente für ländliche Entwicklung: Erstellung von Grundlagen für die Entwicklung ländlicher Gemeinden und Dörfer.
- Dorfentwicklung: Erhaltung und Gestaltung ländlicher Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse.
- Infrastrukturmaßnahmen: Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten, einschließlich Straßen, Wege und touristische Einrichtungen.
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung: Sicherung und Verbesserung der Versorgung der ländlichen Bevölkerung.
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: Schaffung und Verbesserung von Einrichtungen der Grundversorgung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Zuwendungsempfänger sind die anerkannten lokalen Aktionsgruppen (LAG) für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, dessen Höhe von der Einwohnerzahl der LAG abhängt.
Jede LAG kann jährlich nur ein Regionalbudget im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) erhalten. Die LAGs geben die Zuwendungen an die Träger der Kleinprojekte (Letztempfänger) weiter. Das Regionalbudget für das Jahr 2025 wird bewilligt und an die Letztempfänger ausgezahlt.
Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojektes betragen maximal 20.000 Euro brutto pro Letztempfänger. Der Zuschuss für den Letztempfänger beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Projektauswahl
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch das Entscheidungsgremium der LAG gemäß der genehmigten LEADER-Entwicklungsstrategie. Für die Aufrufe werden dabei festgelegte Auswahlkriterien verwendet.