Von der Bergbau- zur Tourismus- und Energieregion
LEADER-Förderung

LEADER steht für einen methodischen Ansatz in der Regionalentwicklung. LEADER ermöglicht den Menschen vor Ort die Entwicklung sowie Förderschwerpunkte und Prioritäten für die Förderung festzulegen. 

Begleitet wird LEADER in den Regionen von einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG). Durch das LEADER-Programm stehen den Regionen Fördermittelbudgets zur Verfügung, mit denen verschiedenste Vorhaben unterstützt werden können. Welche Vorhaben das genau sind, ist in der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) festgelegt. 

Ergänzend zu den regionalen Auswahlkriterien gelten die Vorgaben der Förderrichtlinie LEADER/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft.

Grundsätzlich gilt dementsprechend für eine Förderung:

Vorhaben, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen vor der Antragstellung noch nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt die erste rechtliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung/Material oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder eine andere Verpflichtung, die das Vorhaben unumkehrbar macht.

Die Mehrwertsteuer gehört zu den förderfähigen Ausgaben, soweit sie nicht als Vorsteuer nach nationalem Recht rückerstattet wird

Die Zweckbindungsfrist für investive Vorhaben beträgt in der Regel fünf Jahre.

Die Förderungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die jeweiligen Fördersätze sind abhängig von der zutreffenden Fördermaßnahme.