Von der Bergbau- zur Tourismus- und Energieregion
Von der Idee zum Projekt - So geht`s!
 
1 Projektaufruf in Presse und Internet mit Bekanntgabe des Stichtages zur Einreichung von Projekten beim Regionalmanagement und des verfügbaren Budgets
2 Beratung potenzieller Projektträger durch das Regionalmanagement
3 Ausfüllen des Projektfragebogens durch den Projektträger
4 Prüfung und Bewertung der eingereichten Projekte durch die LAG Lausitzer Seenland
5 Einreichen des elektronischen Fördermittelantrages durch den Projektträger
6 Prüfung der Förderfähigkeit durch die Bewilligungsbehörde
7 Realisierung der Maßnahme durch den Projektträger
8
Beantragung der Auszahlung bei der Bewilligungsbehörde durch den Projektträger anhand bezahlter Rechnungen

 

!!! Informationen zur Einheitskosten Gebäude:

Die förderfähigen Ausgaben können auf Basis von Einheitskosten Gebäude ermittelt werden. Antragsteller müssen damit zur Abrechnung des Vorhabens der Bewilligungsbehörde keine Rechnungen und Zahlungsbelege mehr vorlegen.

Als Berechnungsverfahren werden Einheitskosten Gebäude bei Umnutzungen oder vollständigen Sanierungen mit umfassendem Eingriff in die Bausubstanz von Gebäuden angewendet.

Bei den Einheitskosten Gebäude handelt es sich um einen Kostensatz in EUR pro m² der Nettoraum-Flächen. 

Ab dem 1. März 2023 gilt ein Kostensatz in Höhe von 1.856 EUR pro m² der Netto-Raumflächen des förderfähigen Gebäudes bzw. Gebäudebereiches. Für Vorsteuerabzugsberechtigte kommt ein reduzierter Kostensatz in Höhe von 1.560 EUR pro m² zur Anwendung.

Nähere Informationen finden Sie in diesem "Informationsblatt zur Anwendung von Einheitskosten Gebäude für Umnutzungen oder umfassende Sanierung von Gebäuden".

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Regionalmanagement jederzeit zur Verfügung!

!!! Weitere Hinweise:

Im Falle der Befürwortung eines Projektes muss der Fördermittelantrag innerhalb der vorgegebenen Frist bei der zuständigen Bewilligungsbehörde im Landratsamt eingereicht werden.

Sollte das regionale Entscheidungsgremium, z.B. auf Grund von Budgetmangel, kein positives Votum gefasst haben, kann das Vorhaben durch erneute Bewerbung durch den Antragsteller im nächsten Auswahlverfahren wieder berücksichtigt werden.

Gemäß den Nebenbestimmungen für ernannte LEADER-Gebiete haben auch durch das Entscheidungsgremium abgelehnte Projekte die Möglichkeit, über einen Antrag auf Förderung bei der Bewilligungsbehörde den öffentlichen Verfahrens- und Rechtsweg zu bestreiten.