KLEINPROJEKTEAUFRUF 2026
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lausitzer Seenland ruft im Rahmen der Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie vom 12.01. bis 02.04.2026 zur Einreichung von Kleinprojekten auf.
Der Freistaat Sachsen unterstützt mit dem Programm LEADER gezielt Projekte zur Stärkung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums. Dabei steht eine nachhaltige Entwicklung, die das Zusammenspiel sozialer, ökonomischer und ökologischer Faktoren berücksichtigt, im Vordergrund. Angesichts des demografischen Wandels sollen wirtschaftlich leistungsfähige und lebenswerte ländliche Regionen erhalten und gestärkt werden.
Für die LEADER-Region Lausitzer Seenland wurde im Jahr 2022 die LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) entwickelt, die das Leitbild „Von der Bergbau- zur Tourismus- und Energieregion“ verfolgt. Diese Strategie zielt darauf ab, die Lebensqualität zu verbessern und die wirtschaftliche Belebung in der Region zu fördern.
Die Prioritäten bei der Mittelvergabe und die Eignung von Projekten für die regionale Entwicklungsstrategie werden von der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) festgelegt. Darüber hinaus ist das LEADER-Gebiet Lausitzer Seenland auch als Lokale Fischereiaktionsgruppe (FLAG) anerkannt. Dies ermöglicht es Fischereibetrieben in unserer Region, über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zusätzliche Fördermittel gemäß der Richtlinie Fischerei und Aquakultur (FRL AuF/2023) zu erhalten.
Bad Muskau, Boxberg/O.L., Elsterheide, Gablenz, Groß Düben, Hoyerswerda, Krauschwitz, Kreba-Neudorf, Lauta, Lohsa, Spreetal, Rietschen, Schleife, Trebendorf und Weißkeißel.
Termine und Aufrufe
Aktuelles
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lausitzer Seenland ruft im Rahmen der Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie vom 12.01. bis 02.04.2026 zur Einreichung von Kleinprojekten auf.
Am 01.01.2026 startet der 6. Projektaufruf in der LEADER-Region Lausitzer Seenland. Gefördert werden sollen Maßnahmen aus den Handlungsfeldern: Wirtschaft und Arbeit, Tourismus, Grundversorgung und Lebensqualität, Wohnen sowie Natur und Umwelt. Dafür stehen insgesamt 1 Mio. € Fördergelder bereit.
Bis zum 16. Januar 2026 können private Bauherrinnen und Bauherren, Vereine, Konfessionsgemeinschaften, Verbände, Kommunen sowie Architekten und Planer ihre im ländlichen Raum Sachsens realisierten Bauprojekte einreichen.